Förderprogramm für E-Bike's von der EWK
Das Förderprogramm kann von allen derzeitigen und künftigen EWK-Stromkunden in Anspruch genommen werden, die zum Zeitpunkt der Förderung einen gültigen Stromlieferungsvertrag mit der EWK abgeschlossen haben.
Gefördert werden:
- Elektrofahrräder, die ab dem 01.06.2011 ausschließlich bei Kooperatíonspartnern der EWK im Rahmen dieser Förderung erworben werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wie sieht die Förderung aus?
- 50 € beim Neukauf eines E-Bike´s bei einem Kooperationspartner
- Laufzeit des Förderprogrammes ab 01.06.2011, danach zeitlich unbefristet, vorbehaltlich der jederzeitigen Wiederruflichkeit durch die EWK
- Der Antragsteller hat einen gültigen Stromlieferungsvertrag mit der EWK
Weitere Informationen finden sie unter www.ewk-gmbh.de